HüWo

Unter medizinischer Behandlungspflege versteht man ärztlich verordnete Maßnahmen wie z.B.

  • Medikamentengabe,
  • Injektionen,
  • Port-Versorgung,
  • Wundversorgung,
  • Verbandswechsel,
  • Blutdruckmessung,
  • Kompressionstherapie.

Ein Arzt verschreibt oft nicht nur Medikamente. Er kann Ihnen auch medizinische Behandlungspflege verordnen. Zum Beispiel, wenn Sie aus einem Krankenhaus entlassen werden. Ihr Arzt entscheidet, welche Maßnahmen in welchem Rhythmus erforderlich sind. Eine examinierte Pflegekraft aus unserem Team besucht Sie dann in Ihrem Zuhause und führt die vom Arzt verordneten Maßnahmen regelmäßig durch.

Die Kosten der Behandlungspflege übernimmt in der Regel Ihre Krankenkasse. Sie oder Ihre Angehörigen reichen dazu einfach die Verordnung Ihres Arztes an HüWo Pflege weiter. Wir leiten die Verordnung an Ihre Krankenkasse weiter. Eventuelle Fragen können wir häufig mit Ihrer Krankenkasse und Ihrem Arzt direkt klären. Anschließend rechnen wir die von uns erbrachten Leistungen mit Ihrer Krankenkasse ab.

Maßnahmen der medizinischen Behandlungspflege dürfen in der häuslichen Krankenpflege nur von Pflegefachkräften durchgeführt und dokumentiert werden. Eine Pflegefachkraft muss ein Examen in einem der drei Pflegeberufe oder einen pflegewissenschaftlichen Studienabschluss nachweisen können. Zu diesen Pflegefachberufen gehören ausschließlich Gesundheits- und Krankenpfleger, Altenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger.